Honorar

Unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundenansatz beträgt in der Regel CHF 280.00 zuzüglich Auslagen und MWST von 7.7%. Für die Auslagen (Fotokopien, Telefon, Porto, etc.) wird eine Kleinkostenpauschale von 3% des in Rechnung gestellten Betrages vereinbart. Effektive Barauslagen (Reisespesen, spezielle Kurierdienste, etc.) werden separat in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsstellung erfolgt transparent mit detailliertem Ausweis der erbrachten Leistungen. Bei Beginn des Mandatsverhältnisses werden nebst der üblichen Akontozahlung individuelle Zahlungsmodalitäten vereinbart.


Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollte immer geprüft werden, ob die Versicherung die Anwaltskosten ganz oder teilweise übernimmt. Auch muss geklärt werden, ob Sie selbst einen Anwalt mandatieren dürfen.

Dabei ist wichtig, dass Sie vor dem ersten Besprechungstermin mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Bitten Sie die Rechtsschutzversicherung um eine schriftliche Kostengutsprache, damit später unangenehme Überraschungen vermieden werden.


Unentgeltliche Rechtspflege

Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel, um einen Rechtsvertreter und die Kosten der Prozessführung bezahlen zu können, kann beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden.

Die Gerichte erteilen die unentgeltliche Rechtspflege, wenn die Mittellosigkeit ausgewiesen und die Streitsache nicht aussichtslos ist. Voraussetzung ist ein Gesuch, mit welchem insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend dargelegt werden. Bei Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege werden die Gerichts- und Anwaltskosten vom Kanton einstweilen übernommen.

Zu beachten ist dabei aber, dass eine Partei, der die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, während 10 Jahren zur Nachzahlung verpflichtet ist, sobald sie dazu in der Lage ist.

Zudem setzt die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege grundsätzlich ein laufendes Gerichtsverfahren voraus. Eine reine Rechtsberatung durch den Anwalt oder die aussergerichtliche Vertretung wird von der unentgeltlichen Rechtspflege grundsätzlich nicht abgedeckt.