Unsere bevorzugten Tätigkeitsgebiete

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Zivilrechts sowie im Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Während sich das allgemeine Zivilrecht Fragen der Gestaltung der Rechtsbeziehung zwischen Privatpersonen bezieht und dabei beispielsweise das Familien-, Scheidungs- und Erbrecht umfasst, widmet sich das Vertragsrecht neben dem Privatbereich auch kommerziellen Belangen. Es handelt sich insbesondere um Fragen zu Kauf- und Werkverträgen, um Aspekte des Auftragsrechts, um Schenkungen und Darlehensverträge. Das Gesellschaftsrecht regelt beispielsweise Fragen zur Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft oder aber der einfachen Gesellschaft. 

Daneben sind wir in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts für Sie tätig. Das Bau- und Umweltrecht sowie das Steuerrecht stehen dabei im Zentrum unserer Dienstleistungen.