Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Private und Unternehmen in allen Belangen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts.

Unsere Dienstleistungen umfassen beispielsweise die Begleitung bei der Gründung von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), Personengesellschaften (einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft) und anderen Rechtsträgern (Verein, Stiftung, Genossenschaft) sowie eine zielgerichtete Unterstützung bei Ihrer Firmengründung - beginnend mit der Erstellung eines Businessplans, bis hin zur Vorbereitung der Gründungsunterlagen und der Anmeldung bei der MWST. 

Wir übernehmen für Ihr KMU sämtliche Aufgaben eines Unternehmensrechtsdienstes, beraten und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und Prüfung von kommerziellen Verträgen, wie beispielsweise Kauf-, Vertriebs-, Factoring-, Werk-, Dienstleistungsverträgen sowie Aktionärsbindungsverträgen und vertreten Sie in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts vor Gerichten und Behörden.

Die Aufgaben eines Unternehmensrechtsdienstes übernehmen wir zu attraktiven Konditionen - entweder mit Abrechnung nach Zeitaufwand oder auf Basis einer Kostenpauschale.